In unseren drei Kindergartengruppen werden 75 Kinder im Alter von ca. drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut.
Der Kindergartenalltag ist geprägt von einer Vielzahl an Spiel- Entdeckungs- und Erfahrungsmöglichkeiten für jedes Kind.
Unser Ziel ist es, dass jedem Kind Raum gegeben wird, seine Fähigkeiten einzubringen und sich im freien Spiel, bei Angeboten oder Projekten zu entfalten.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Zeit, in der Ihr Kind in der Einrichtung betreut wird, d.h. im Rahmen der Öffnungszeiten bis 18:00 besteht die Möglichkeit ein bestimmtes Stundenkontingent zu buchen. Für Kinder aus anderen Kommunen werden für den Krippenbereich erhöhte Gebühren fällig.
Im Interesse einer kontinuierlichen pädagogischen Arbeit und einer effektiven Bildungsarbeit ist es wichtig, die tägliche Kernbuchungszeit (Montag bis einschließlich Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr) einzuhalten.
Die übrigen Zeiten können flexibel gebucht werden, die Beitragshöhe richtet sich demnach nach der durchschnittlichen täglichen Buchungszeit, welche im Buchungsbeleg festgelegt sind.
Sonstige Gebühren:
Spiel- und Materialgeld € 7,-
Beitragsermäßigung durch die Stadt Unterschleißheim
Auf Antrag wird eine Ermäßigung (das Formular erhalten Sie bei der Leitung) durch die Stadt Unterschleißheim gewährt für: Alleinerziehende, die nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Es wird eine Beitragsermäßigung von 25 % gewährt, soweit die Gebühren nicht vom Landratsamt übernommen werden. Geschwisterkinder, die eine Kindertagesstätte in Unterschleißheim besuchen, erhalten eine Ermäßigung von 50 % der Beiträge, soweit diese nicht vom Landratsamt übernommen werden. Im Eingewöhnungsmonat wird aufgrund der verkürzten Besuchszeit bei der Krippe lediglich der halbe Beitrag fällig (die Gebühren für Essens- Brotzeit- Spiel- und Getränkegeld sind im
Die Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn der Hauptwohnsitz in Unterschleißheim ist.
Informationen zum Einzugsverfahren:
Der Grundbeitrag, sowie das Spiel- und Materialgeld werden am Anfang des Monats eingezogen. Der Verpflegungsbeitrag wird rückwirkend am Anfang des Folgemonates eingezogen. Die Beiträge werden für 12 Monate erhoben.
Sonstige Gebühren:
Spiel- und Materialgeld € 7,-
Kindergarten | Kindergarten (abzüglich öffentlicher Bezuschussung) | |
---|---|---|
Betreuungszeit | ||
3 - 4 Stunden | 70 € | 0 € |
4 - 5 Stunden | 76 € | 0 € |
5 - 6 Stunden | 81 € | 0 € |
6 - 7 Stunden | 86 € | 0 € |
7 - 8 Stunden | 92 € | 0 € |
8 - 9 Stunden | 97 € | 0 € |
9 - 10 Stunden | 103 € | 0 € |
Die Verpflegung beinhaltet Mittagessen, Zwischenmahlzeiten und Getränke.
Sollte Ihr Kind nicht am Mittagessen teilnehmen (z.B. im Rahmen der Eingewöhnungszeit bei Krippenkindern; Abholung eines Kindergartenkindes um 12.00 Uhr) fällt lediglich eine Pauschale in Höhe von 30,00 € für Zwischenmahlzeiten und Getränke an.
Rückerstattung der Verpflegungskosten
Eine Reduzierung der Verpflegung wird nur für eine angemeldete Abwesenheit von mindestens 5 zusammenhängenden Tagen außerhalb der festgelegten Schließtage vorgenommen. Die Verpflegungsbeiträge werden in diesem Fall anteilig um je ¼ gekürzt. Bei unentschuldigtem Fehlen eines Kindes besteht kein Anspruch auf Kürzung.
Verpflegungskostenpauschale (Vollverpflegung) | |
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Für Kinder unter drei Jahren | 110 € |
Für Kinder ab drei Jahren | 115 € |
Sie können sich bei uns gerne ganzjährig anmelden bzw. vormerken lassen. Nutzen Sie für Ihre Vormerkung bitte unser Kontaktformular.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.